Mieter sollen Rauchmelder-Wartung übernehmen

Um die Eigentümer bzw. Vermieter zu entlasten, ist mittlerweile in drei Bundesländern der unmittelbare Besitzer, d.h. der Bewohner (Mieter) des Hauses oder der Wohnung zuständig für die Wartung der installierten Rauchmelder, dazu gehört seit neuestem auf Druck der Wohnungswirtschaft auch Hessen (Änderungsgesetz zur Hessischen Bauordnung § 13 Abs. 5 vom 25.11.201).


Der entsprechende Text in der Landesbauordnung lautet:
"Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Besitzern, es sei denn, der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst."

  
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