Rauchmelderpflicht in Kraft getreten

In Sachsen-Anhalt gilt die Rauchmelderpflicht ab dem 22.12.2009. Danach müssen alle Neubauten mit Rauchmeldern ausgestattt werden, für Bestandbauten gilt eine Nachrüstpflicht bis zum 31.12.2015.

 

In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege aus Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Bestehende Wohnungen sind bis zum 31. Dezember 2015 dementsprechend auszustatten.


Das Änderungsgesetz zur Landesbauordnung wurde nach unseren Informationen am 22.12.09 im Landesgesetzblatt verkündet und ist damit in Kraft getreten.