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Rauchmelderpflicht seit 2009 in Kraft

In Sachsen-Anhalt gilt die Rauchmelderpflicht ab dem 22.12.2009. Seitdem müssen alle Neubauten mit Rauchmeldern ausgestattt werden, für Bestandbauten gilt eine Nachrüstpflicht bis zum 31.12.2015.

 

In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege aus Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Bestehende Wohnungen sind bis zum 31. Dezember 2015 dementsprechend auszustatten.

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