Das neue Jahr brachte auch Neuerungen für Mecklenburg-Vorpommern hinsichtlich der Rauchmelderpflicht. Die Nachrüstpflicht ist zum 31. Dezember 2009 abgelaufen, d.h. nun besteht Rauchmelderpflicht für alle Wohnungen.
Besonderheit: Anders als in den anderen Bundesländern ist in Mecklenburg-Vorpommern nicht automatisch der Bauherr/Vermieter für den Einbau der Rauchmelder verantwortlich. Genaueres kann der Landesbauordnung entnommen werden.