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2010 brachte Neuerungen für Mecklenburg-Vorpommern hinsichtlich der Rauchmelderpflicht. Die Nachrüstpflicht lief zum 31. Dezember 2009 ab, d.h. seitdem besteht Rauchmelderpflicht für alle Wohnungen.
Besonderheit: Anders als in den anderen Bundesländern ist in Mecklenburg-Vorpommern nicht automatisch der Bauherr/Vermieter für den Einbau der Rauchmelder verantwortlich. Genaueres kann der Landesbauordnung entnommen werden.
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