Spezialanwendungen/spezielle Räume

Darf man Rauchmelder im Wohnwagen montieren?

Ja, man darf, wenn die Melder über eine entsprechende Zusatzanerkennung der DIN EN 14604 Anhang L verfügen. Eignung ist der Bedienungsanleitung zu entnehmen.

Welche Richtlinien gelten zur Montage an Dachschrägen/schrägen Wänden (Abstände etc.)?

Generell ist alles in der DIN 14676 geregelt. Hier sind auch Anordnungen mit besonderen Raumgeometrien berücksichtigt (Eckbereiche, rechtwinkliger Flur oder Gang, Dachschrägen, schräge Wände etc.).

Wo und wie ist der Rauchmelder zu montieren, wenn die Decke über 6m Höhe hat?

Dieser Sonderfall ist in der geltenden Norm DIN 14676 nicht geregelt. Wir empfehlen trotzdem den Einsatz eines Rauchmelders. Fragen Sie Ihren Fachbetrieb vor Ort.

Kann ich Rauchmelder in Treppenhäusern, Kellern und Dachböden einsetzen?

Viele Rauchwarnmelder sind in Umgebungstemperaturen von +5°C bis +50°C einsetzbar. Beim Einsatz von „gewöhnlichen Rauchwarnmeldern“ in o.g. Räumen ist jedoch zu beachten, dass das Risiko von Fehlalarmen (z.B. durch Staubentwicklung, Zugluft, Temperaturschwankungen u.ä.) zunimmt. Fragen Sie ihren Fachbetrieb/Dienstleister nach geeigneten Rauchwarnmeldern!

Sollen Treppenhäuser auch ausgerüstet werden?

Die Ausstattung von Treppenhäusern ist heute gesetzlich nicht vorgeschrieben. Im Sinne einer frühzeitigen Alarmierung im Brandfall, ist die Ausstattung aber empfehlenswert. Wichtig ist es in diesem Fall, die Bewohner über das richtige Verhalten im Brandfall zu informieren.

Kann ich Rauchmelder, die für den Privatbereich genutzt werden, auch im Gewerbe, z. B. im Ladenlokal, verwenden?

Vom Grundsatz her sind Rauchmelder für den Privatbereich (Begriff lt. Norm Rauchwarnmelder) für den Einsatz in Wohnraum konzipiert und entwickelt. Sofern bauaufsichtlich eine Brandmeldeanlage gem. DIN 14675 und DIN VDE 0833-2 nicht gefordert ist, können Rauchwarnmelder im Gewerbe installiert und z.B. mittels Vernetzung mit einer Gefahrenwarnanlage sinnvoll betrieben werden.

Können Rauchwarnmelder als Alarmierungseinrichtung in Beherbergungsstätten zum Einsatz kommen?

Rauchwarnmelder dürfen gem. DIN 14676 in Wohnräumen und in Räumen mit wohnungsähnlicher Nutzung betrieben werden. Unter wohnungsähnlicher Nutzung werden hier Beherbergungsstätten mit bis zu 12 Gastbetten verstanden.

Gibt es alten- und behindertengerechte Rauchwarnmelder? Wenn ja, können externe Signalmittel (Hupe, Blitzlicht) angesteuert werden?

Ja, qualitativ hochwertige Rauchmelder bieten diese Möglichkeit. Sie haben Schnittstellen, über die externe Signalmittel z.B. für gehörlose Menschen (Blitzlampe, Vibrationskissen etc.) angesteuert werden können. Die Vernetzung von Rauchwarnmeldern ist im Sinne einer schnellen Alarmierung, im Brandfall aber für jeden Bewohner empfehlenswert.

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