Wie oft muss ich den Rauchwarnmelder prüfen / warten?
Die Prüfvorgaben sind in der Bedienungsanleitung festgelegt. In den Bundesländern mit Rauchmelderpflicht gilt gemäß DIN 14676 darüber hinaus die jährliche Funktionsprüfung, bestehend aus Sicht- und Alarmprüfung.
Kann ich den Rauchwarnmelder auch selbst testen?
Ja, drücken Sie dazu den Prüfknopf bis ein Signalton ertönt. Sollte der ausbleiben, ist das Gerät in Stand zu setzen oder auszutauschen.
Ist die Funktionsprüfung des Rauchwarnmelders durch Knopfdruck ausreichend?
Nein, gemäß DIN 14676 gehört zu der Funktionsprüfung per Knopfdruck auch eine Sichtprüfung. Diese umfasst die Überprüfung, ob die Raucheintrittsöffnungen frei sind, eine äußerliche Beschädigung des Gerätes vorliegt und der Montageort noch normgerecht (z.B. nach einer Raumumnutzung) ist.
Gibt es einen akustischen Hinweis, ob ein Rauchwarnmelder in seiner Funktion eingeschränkt ist?
Einige Geräte am Markt bieten eine sog. Störungsanzeige, die Ihnen signalisiert, ob eine Störung oder Verschmutzung signalisiert. Weitere Hinweise entnehmen Sie bitte den Herstellerangaben.
Muss der Rauchwarnmelder durch den Nutzer gepflegt/gereinigt werden?
Der Rauchmelder bedarf grundsätzlich keiner besonderen Pflege. Beachten Sie die Herstellerhinweise in der Bedienungsanleitung.
Wer ist für die Wartung von Rauchmeldern verantwortlich?
Die Verantwortung wird in Bundesländern mit Rauchmelderpflicht i.d.R. an den Eigentümer übertragen.
Details und ggf. Ausnahmen finden Sie in den jeweiligen Landesbauordnungen.
Wer darf die Wartungen von Rauchmeldern durchführen?
Grundsätzlich darf die Wartung „Jedermann“ durchführen, da es noch keine spezielle Zertifizierung zur Prüfung von Rauchwarnmeldern gibt. Empfehlenswert ist jedoch für die jährliche Wartung ein Fachunternehmen zu beauftragen.
Wer darf ein rechtsicheres Protokoll über die jährliche Prüfung der Rauchwarnmelder erstellen?
Dazu gibt es derzeit keine Gesetzesgrundlage.
Ist eine Wartung bzw. ein Test der Melder per Funk aus der Ferne möglich. Was sagt die DIN dazu?
Die DIN 14676 besagt: Einmal pro Jahr muss jeder einzelne Rauchwarnmelder einer Sichtprüfung unterzogen werden. Fernprüfungsmethoden mittels Funkmodulen erlauben zwar, die Funktionsbereitschaft der Rauchmelder zu testen, ersetzen aber in keinem Fall die gewissenhafte Wartung, zu der auch die in der DIN 14676 vorgesehenen Sichtprüfung zählt.
Wie hoch ist die maximale Einsatzdauer für einen Rauchwarnmelder (unabhängig von der Batterieart)?
Rauchmelder sollten spätestens nach 10 Jahren ausgetauscht werden, zusätzliche Informationen sind den Herstellerangaben zu entnehmen.