Die Mindestleistungsmerkmale, die ein Rauchwarnmelder erfüllen muss, sind in der DIN EN 14604 festgelegt:
- Der Alarmton muss mindestens 85 dB(A) betragen.
- Mindestens 30 Tage bevor die Batterie ausgetauscht werden muss, ertönt ein wiederkehrendes Warnsignal
- Ein Testknopf zur Funktionsüberprüfung des Melders muß vorhanden sein.
- Der Rauch sollte von allen Seiten gleich gut in die Rauchmesskammer eindringen können.
- Schutz gegen Eindringen von Schmutz und Insekten durch Einlassöffnungen in die Rauchkammer von nicht mehr als 1,3 mm Durchlass.
Rauchmelder, die nach dieser Norm geprüft sind, erfüllen die Mindestanforderungen. Rauchwarnmelder, die nicht mindestens diese Anforderungen erfüllen, sind nicht normkonform und dürfen nicht mit einem CE-Zeichen unter Bezug auf diese Norm versehen werden.
Weitergehende Qualitätsmerkmale sind:
- Zusätzliches Insektengitter um die Rauchkammer.
- Lithium-Batterien mit einer Haltbarkeit von bis zu 10 Jahren
- Garantie mit 100%iger Rückverfolgbarkeit der Produkte zum Hersteller
- Leuchtdiode zur Batteriebereitschaftsanzeige